Mietservice
Transport
Selbst abholen oder liefern lassen? Wir prüfen mit Ihnen vor der Anmietung, wie das ausgewählte Gerät sicher und zulässig zur Baustelle kommt.
Sicher zur Baustelle
Die Maschine allein entscheidet nicht.
Ob Sie ein Mietgerät selbst transportieren können, hängt nicht nur vom Maschinengewicht ab. Entscheidend sind auch Anhänger, Zugfahrzeug, Führerscheinklasse, Zubehör und eine geeignete Ladungssicherung.
Teilen Sie uns vor der Abholung Fahrzeug und Anhänger mit. Wir nennen Ihnen Gewicht und Transportmaße des Mietgeräts und prüfen gemeinsam, ob Selbstabholung sinnvoll ist. Wenn die Kombination nicht passt, liefern wir die Maschine an.
Vor der Selbstabholung
Diese fünf Angaben müssen zusammenpassen.
Mietgerät
Eigengewicht, Anbaugeräte, Löffel und weiteres Zubehör vollständig berücksichtigen.
Anhänger
Zulässiges Gesamtgewicht, Leergewicht, Nutzlast sowie Länge und Breite der Ladefläche prüfen.
Zugfahrzeug
Zulässige gebremste Anhängelast und Gesamtzuggewicht aus den Fahrzeugpapieren beachten.
Führerschein
Die zulässigen Gesamtmassen der Kombination müssen zur vorhandenen Fahrerlaubnis passen.
Sicherung
Geeignete Rampen, geprüfte Zurrmittel und belastbare Zurrpunkte müssen vorhanden sein.
Orientierung für Privatmieter
Wann kommt Selbstabholung infrage?
Die folgende Einteilung ist eine erste Orientierung. Verbindlich ist immer die Prüfung der konkreten Kombination vor der Übergabe.
Kleine Baugeräte
Handgeführte Verdichtungsgeräte, Schneidtechnik und kleinere Anbaugeräte können häufig mit Pkw oder Anhänger abgeholt werden, wenn Nutzlast, Abmessungen und Ladungssicherung ausreichen.
Kleine Minibagger
Unser kleinster Bagger wiegt bereits rund 1,16 Tonnen. Zusammen mit Anhänger und Zubehör ist deshalb meist ein gebremster Maschinentransporter, ein geeignetes Zugfahrzeug und – abhängig von den zulässigen Gesamtmassen – B96 oder BE erforderlich.
Größere Maschinen
Ab dem 2,6-Tonnen-Minibagger sowie bei Radladern und schweren Spezialmaschinen erfolgt der Transport in der Regel durch uns oder einen geeigneten Fachtransport.
Führerschein – Kurzüberblick
B, B96 oder BE?
Für die Führerscheinklasse zählen die zulässigen Gesamtmassen aus den Papieren. Für die technische Zulässigkeit sind zusätzlich die tatsächlichen Gewichte sowie die vom Hersteller freigegebenen Anhänge- und Stützlasten maßgeblich.
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder ein schwererer Anhänger, wenn die Fahrzeugkombination insgesamt höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hat.
Fahrzeugkombinationen über 3.500 kg bis höchstens 4.250 kg zulässige Gesamtmasse.
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Unser Lieferservice
Wir bringen das Mietgerät zu Ihnen.
Wenn eine Selbstabholung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, organisieren wir die Anlieferung und spätere Abholung. Bis einschließlich 10 Straßenkilometer ab Firmensitz gilt eine Fahrpauschale für Lieferung und Abholung zusammen. Bei größeren Entfernungen rechnen wir nach Fahrstunden ab.
Transportkosten für Privat- und Geschäftskunden ansehen ↗
- Zufahrt und Aufstellfläche müssen ausreichend tragfähig und frei zugänglich sein.
- Bitte nennen Sie uns Baustellenadresse, Ansprechpartner und gewünschte Einsatzzeit.
- Besondere Zufahrtsbedingungen oder eingeschränkte Platzverhältnisse vorab mitteilen.
Auf öffentlichen Straßen
Nicht einfach mit der Mietmaschine losfahren.
Baumaschinen dürfen auf öffentlichen Straßen nur eingesetzt werden, wenn Fahrzeugart, Zulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis, Versicherung, Kennzeichnung und Fahrerlaubnis für das konkrete Gerät passen. Für unsere Mietmaschinen gilt deshalb: Eine Straßenfahrt ist nur nach ausdrücklicher Abstimmung und Freigabe zulässig.
Der normale Weg zur Baustelle erfolgt auf Anhänger, Lkw oder Tieflader. Auch auf dem Transportfahrzeug muss die Maschine so gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutscht, umkippt oder herabfällt.
Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere, die geltenden Vorschriften sowie das konkrete Angebot und der Mietvertrag.
